Übersicht der Motorrad- Klassen
A1 und A beschränkt und unbeschränkt
| Was darf man fahren? |
Unterlagen und Nachweise |
Sonstiges |
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A1
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LEICHTKRAFTRÄDER
Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen Sie nur Leichtkrafträder mit hächstens 80 km/h bbH fahren. |
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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- Mindestalter: 16
- Vorbesitz: —
- Eingeschlossene Klasse: M
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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A beschränkt
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MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER
Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW.
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden. |
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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- Mindestalter: 18
- Vorbesitz: —
- Eingeschlossene Klasse: A1, M
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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A unbeschränkt
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SCHWERE KRAFTRÄDER
Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW. |
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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- Mindestalter: 25
- Vorbesitz: —
- Eingeschlossene Klasse: A beschränkt, A1, M
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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Ausführliche Informationen zur Ausbildung erhalten Sie hier
Übersicht der Pkw-Klassen B, BE und BF17
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| Was darf man fahren? |
Unterlagen und Nachweise |
Sonstiges |
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B
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Kraftwagen bis 3,5 t zG (zulässigem Gesamtgewicht). Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t
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- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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- Mindestalter: 18
- Vorbesitz: —
- Eingeschlossene Klassen: L, M, S
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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BE
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Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
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- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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- Mindestalter: 18
- Vorbesitz: —
- Eingeschlossene Klasse: A1, M
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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BF17
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Kraftwagen bis 3,5 t zG (zulässigem Gesamtgewicht) Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t
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- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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- Mindestalter: 17
- Vorbesitz: —
- Eingeschlossene Klasse: L, M, S
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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Der Führerschein (BF17) ist an folgenden Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden.
- Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es sind auch mehrere Personen möglich.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre ein PKW-Fahrerlaubnis besitzen.
- Die Begleiter dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.
Der Antrag kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden!
Der Antrag muss persönlich (einschließlich der Begleitpersonen) gestellt werden.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Personalausweis bzw. Pass
- Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Die Personalien jeder Begleitperson mit Unterschrift (Formular) und Kopie des Führerscheins
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Ausführliche Informationen zur Ausbildung erhalten Sie hier
Übersicht der Lkw-Klassen C1, C1E, C und CE
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| Was darf man fahren? |
Unterlagen und Nachweise |
Sonstiges |
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C1
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LEICHTERE LKW Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG und Anhänger bis 750 kg zG |
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
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- Mindestalter: 18
- Vorbesitz: B
- Eingeschlossene Klassen: L, M
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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C1E
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LEICHTERE LASTZÜGE Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG und Anhänger über 750 kg zG Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t. 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden. |
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
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- Mindestalter: 18
- Vorbesitz: B
- Eingeschlossene Klasse: C1, L, M
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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C
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SCHWERERE LKW Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger bis 750 kg zG |
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
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- Mindestalter: 18
- Vorbesitz: B
- Eingeschlossene Klassen: C1, L, M
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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CE
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SCHWERERE LASTZÜGE Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG |
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
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- Mindestalter: 18
- Vorbesitz: C
- Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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Ausführliche Informationen zur Ausbildung erhalten Sie hier